Tierschutz und das Wohl unserer Fellnasen liegen Dir genauso am Herzen wie uns?
Du möchtest uns bei unserer Arbeit für die vergessenen Hundeseelen unterstützen?
Dann freuen wir uns sehr über Deine Hilfe! ❤️
Ohne Dich wäre unsere Mission nicht möglich.
Wir setzen uns mit allem, was uns zur Verfügung steht, für ein neues, besseres Leben dieser Hunde ein. Vieles finanzieren wir selbst, doch um noch mehr bewirken zu können, brauchen wir Deine Unterstützung.
Ob Futter-, Sach- oder Geldspenden – jede Hilfe zählt und kommt direkt den Hunden und der Tierrettung zugute.
Wir versprechen volle Transparenz: Auf unserer Homepage kannst Du jederzeit nachverfolgen, wie Deine Spenden eingesetzt werden. 🙏
Du kannst uns auch in deinem Testament bedenken, mehr dazu weiter unten.
Gemeinsam können wir so viel erreichen. Lass uns den vergessenen Seelen eine Zukunft schenken! 🐾
Spendenkonto:
Hunde SOS Oberberg e.V
Volksbank Oberberg
IBAN : DE47 3846 2135 0712 2770 17
Paypal Tierrettung
Tierschutzverein-hunde-sos-oberberg@web.de
Vererbe etwas Gutes und nimm auch nach Deinem Tod einen positiven Einfluss auf die Zukunft.
Natürlich kannst Du auch Deine Familie oder andere liebe Menschen in Deinem Testament bedenken und gleichzeitig, bzw. zusätzlich eine Organisation als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.
So hilft Deine Testamentsspende Hunde-SOS-Oberberg e.V :
Seit 2011 kümmern wir uns tagtäglich um allein gelassene Tierseelen, die unsere Unterstützung und Versorgung benötigen. Für uns steht der Tierschutz an erster Stelle und dafür kämpfen wir Tag für Tag ganz im Sinne unserer Mission „Wir machen die Welt zu einem besseren Ort für Haustiere“.
Deine Testamentsspende hilft uns dabei, die Tiere weiter mit Hingabe zu versorgen und zu resozialisieren – und ihnen so die Chance auf ein neues liebevolles Zuhause zu geben.
So kannst Du den Verein Hunde-SOS-Oberberg e.V in Deinem Testament bedenken:
1. Vererben
Möchtest Du Deinen gesamten Nachlass an Hunde-SOS-Oberberg e.V vererben, setze uns als Alleinerbe ein. In diesem Fall kümmern wir uns um die Abwicklung Deines Nachlasses und darum, Deinen letzten Willen umzusetzen.
2. Vermachen
Möchtest Du uns einen Teil Deines Vermögens vererben, setze uns als Vermächtnisnehmer ein. Dein ausgewählter Erbe kümmert sich darum, dass der Nachlass ganz nach Deinen Wünschen abgewickelt wird.
Wir unterstützen Dich bei Deinem Testament – persönlich und vor allem vertraulich.
Das Testament ist eine persönliche und wichtige Angelegenheit. Gleichzeitig gibt es viele Möglichkeiten, Deinen Nachlass zu vererben und dabei Gutes zu tun. Nimm einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf, um mit uns über Dein Testament zu sprechen. In einer persönlichen Beratung klären wir alle offenen Fragen und finden den passenden Weg für Deinen letzten Willen.
Fragen und Antworten rund ums Testament
Ist ein Testament sinnvoll?
Ja, ein Testament ist immer sinnvoll, wenn Du selbst bestimmen möchtest, was mit Deinem Erbe passiert. Wenn Du kein Testament erstellst, gilt die gesetzliche Erbfolge, nach der Deine Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, Kinder oder weiter entfernte Verwandte erben.
Wie erstelle ich das Testament?
Grundsätzlich kannst Du Dein Testament handschriftlich aufsetzen – sofern das Testament und die darin enthaltenen Wünsche einfach sind. Bei komplexeren Wünschen ist es sinnvoll, einen Notar oder Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten. Der unterstützt Dich fachlich und sorgt so dafür, dass das Testament rechtssicher ist.
Wo muss ich das Testament aufbewahren?
Dazu gibt es keine Vorschrift. Idealerweise bewahrst Du das Testament aber an einem sicheren Ort auf und informieren eine vertrauenswürdige Person darüber.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Testament sicher beim Nachlassgericht aufzubewahren.
Wann muss das Testament eröffnet werden?
Generell gilt, dass das Testament schnellstmöglich nach dem Tod des Erblassers eröffnet werden muss. Meistens dauert es nach dem Tod einige Wochen bis zur Testamentseröffnung. Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn der Erblasser im Ausland lebt.
Kann ich mein Testament widerrufen?
Ja, Du kannst Dein Testament jederzeit ändern.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr
Samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr
Sonn- und Feiertags geschlossen